10 Gedanken zu “Inhaltlich in Ordnung – aber dennoch doof

  1. Na den Reifen werde ich deshalb nicht gleich wechseln.
    Aber auf der Sympathieskala verliert Schwalbe schon ein paar Punkte!

  2. Also, wenn der von der Zahnfee verlinkte Artikel wirklich das gleiche Thema betrifft, geht es hier um etwas ganz anderes. Offenbar ist es nämlich so, dass Reifen unter dem Namen „Schwalbe“ auf dem Markt sind, die nicht von Schwalbe stammen. Das ist halt so, wenn man in Asien fertiegn lässt.
    Wenn jetzt aber ein Händler solche „gefälschten“ Schwalbereifen verkauft, wäre es naheliegend, dass Bohle versucht, wenigstens zu verhindern, dass derjenige auch noch Werbung mit Bildern macht, die Bohle gehören.
    Keine Ahnung, ob das so ist. Die Informationen über diesen Fall sind mir aber etwas zu dünn, als dass ich mich an einer Hexenjagd beteiligen würde.

    Kauft nicht beim …! – Aufrufe erscheinen mir bei der Erkenntnislage unabhängig von anderen Assoziationen etwas verfrüht.

    Im WWW – der so schön genannten Blogospähre – ist man mit Urteilen immer sehr schnell; besonders, wenn bestimmte Schlüsselwörter wie: Urheberrecht, Zensur oder Anwalt auftauchen.

    Vielleicht habe ich aber ja auch was übersehen …

  3. Betrifft er nicht. Es handelt sich nur um eien Kanzlei mit Wirtschaftsjuristen, die die Markenrechte von Schwalbe vertreten. Um nicht auch abgemahnt zu werden habe ich mal den Link zu Schwalbe gepostet, da hier angeblich diese Kanzlei in anderer Sache genannt werden soll.

    Meineserachtens ist das hier bei Schwalbe wieder der typische Fall, wenn man eifrige Juristen mit etwas beauftragt.
    Um die Urheberrechte zu verfolgen, überprüfen die jeglichen Fall, bei dem ein Bild im Netzt auftaucht, zu dem die Urheberechte zu Schwalbe gehören. Da ist es egal ob dieses Bild dazu dient, den Umsatzt des Hauses Schwalbe anzukurbeln oder nicht. Interessiert ja auch die Kanzlei nicht. die Verdienen ja nicht an den dadurch verkauften Reifen, jedoch an den verschickten Abmahnungen. Das vernünftige Augenmaß fällt da völlig weg.

    Ich wäre ja jetzt mal zugern Mäuschen und würde mich mal umhören was da momentan zwischen der Kanzlei und der FA. Schwalbe für Telefonate laufen…..

  4. Hab ich mittlerweile auch gesehen.

    Trotzdem habe ich Bedenken, was die etwas einseitige Informationslage angeht. Es mag sein, dass der Lynchmob die richtigen auf dem Pfahl sitzen hat. Genaugenommen ist das sogar wahrscheinlich. Aber was, wenn nicht?

    Und dass eine Anwaltskanzlei ohne Weisung des Mandanten anfängt auf dessen Kunden loszugehen, glaube ich erst, wenn ich das erste Urteil sehe, in dem so eine Kanzlei zu Schadenersatz verurteilt wird.

    Das wäre ungefähr so, wie wenn die Zahnfee, weil das Geschenk für nur einen Zahn zu groß ist, dem Kind noch einen zweiten ausschlägt :-). Ich glaube kaum, dass dort noch einmal eine Streichholzschachtel unter dem Kopfkissen liegt.

    Allerdings ist es natürlich die einfachste Variante, es hinterher auf „übereifrige Anwälte“ zu schieben. So richtig wehren können die sich dagegen ja auch nicht. Und der schwarze Peter ist erstmal weg.

  5. wenn das ganze nicht stimmt? Na dann kommt mein Racing Ralph sofort wieder drauf 🙂

  6. Das ging ganz schön fix:

    Schwalbe entschuldigt sich

    Zur aktuellen Kritik an den Abmahnungen aufgrund von Bildrechtsverletzungen durch Händler nimmt Schwalbe Stellung und entschuldigt sich: Uns schlägt momentan heftige Kritik aufgrund unserer Vorgehensweise gegen Händler entgegen, die Bildmaterial von uns ohne Lizenz genutzt haben. Diese Kritik ist völlig berechtigt.

    Die Maßnahme, die zum Schutz des Fachhandels und des Endverbrauchers dienen soll, wurde von uns mehr als unglücklich umgesetzt. Wir entschuldigen uns für diese Vorgehensweise. Die unvermittelte Härte entspricht nicht der Partnerschaftlichkeit, die der Handel von uns kennt und zu Recht erwartet. Vor dem Ergreifen einer solchen Maßnahme hätte ein Angebot zum Gespräch und zur unstrittigen Regelung erfolgen müssen.

    Den sachlichen Hintergrund möchten wir kurz erklären:

    Die Verwendung von Bildern unseres Hauses ohne unsere Zustimmung ist eine Urheberrechtsverletzung. Das ist den Händlern, die Bildmaterial von uns nutzen, in der Regel auch bewusst. Viele haben sich deshalb schon in der Vergangenheit mit der Bitte um Genehmigung und Abschluss eines Lizenzvertrages an uns gewandt.

    Bei den nun erfolgten Abmahnungen geht es um Fehlverhalten bei der Verwendung unseres Bildmaterials, das uns schadet, weil es die Verbraucher irreführt. Besonders schwerwiegend sind Fälle, in denen Bildern falsche Produktbeschreibungen zugeordnet wird. Verkauft wird eine preislich günstigere Performance-Version eines Reifens, in der Darstellung zum Angebot wird die Beschreibung und das Bildmaterial der qualitativ deutlich hochwertigeren Evolution-Version verwendet. Weiterhin wurde Bildmaterial von uns für Lockvogelangebote verwendet, bei denen die entsprechenden Produkte gar nicht lieferbar waren, oder es wurden zur Darstellung aktueller Produkte veraltete Bilder eingesetzt. Alle solche „Täuschungen“ werden von den Verbrauchern uns als Marke zugeordnet, da das original Schwalbe Bild- und Katalogmaterial verwendet wird.

    Wir sind in der Vergangenheit auf Anfragen zu unserem Bildmaterial jederzeit eingegangen und haben entsprechende Daten für die werbliche Nutzung zur Verfügung gestellt. Das geschah aber stets im Rahmen einer Absprache zwischen uns und dem Händler. Wir konnten uns bei diesem Kontakt vergewissern, dass der Händler unsere Produkte kennt, eine kenntnisreiche Beratung anbietet und sich für unseren Qualitätsanspruch in Produkt, Service und „ehrlicher“ Kommunikation einsetzt. Bei diesen Händlern konnten und können wir daher auch in Zukunft annehmen, dass sie ihre Webseite pflegen, veraltetes Bildmaterial austauschen, keine falschen Produktbeschreibungen verwenden und unsere Produkte vor allem auch tatsächlich vertreiben. Diese Linie der offenen und beidseitig vertrauensvollen Partnerschaft mit dem Handel werden wir auch in Zukunft zum Schutz des Verbrauchers beibehalten.

    Wir möchten klarstellen: Uns geht es bei den jetzt erfolgten Abmahnungen nicht um „Abzocke“. Um das zu unterstreichen, verzichten wir in allen Fällen auf die Begleichung von Rechtsanwaltskosten bzw. übernehmen sie. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Unterlassungserklärungen abgegeben werden.

    Wir werden in Zukunft verstärkt auf die Einhaltung unserer Bildnutzungsrechte achten. Die Bildverwendung dulden wir nur, wenn mit uns eine Nutzungsvereinbarung besteht. Damit möchten wir genauso den Fachhandel schützen, der mit dem Bildmaterial verantwortungsvoll umgeht, wie die Verbraucher, die nicht in die Irre geführt werden sollen.

    Das Unternehmen Bohle war immer ein enger Partner des Fachhandels und wird es auch in Zukunft sein. Für unser gänzlich unvermitteltes und damit in diesem Fall nicht partnerschaftliches Verhalten möchten wir uns nochmals aufrichtig entschuldigen.

    Marie-Theres Osebold
    Marketing

    SCHWALBE – Ralf Bohle GmbH
    Otto-Hahn-Straße 1
    51580 Reichshof
    GERMANY
    Tel. +49 2265 109-961
    Fax +49 2265 7022
    Email: mt.osebold@schwalbe.com

    http://www.schwalbe.com

    Amtsgericht Siegburg HRB 8044
    Geschäftsführer:
    Frank Bohle, Andreas Grothe, Holger Jahn

  7. ich bin gespannt, wann der nächste laden die gute seite der macht, also den verbraucher und die modernen kommunikationswege völlig unterschätzt.

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